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© Dipl.-Ing. Matthias Rötter, zuletzt aktualisiert 21.03.2023
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Über mich
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur im
Land NRW
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Sachen Vermessung!
Der Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieur
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
(ÖbVi) übt einen freien Beruf aus, seine
Tätigkeit ist kein Gewerbe. Als beliehener
Freiberufler arbeitet er privatrechtlich und
nimmt dabei gleichzeitig behördliche
Funktionen und Aufgaben wahr. Der Öffentlich
bestellte Vermessungsingenieur ist als Organ
des öffentlichen Vermessungswesens dazu
berufen, an den Aufgaben der
Landesvermessung mitzuwirken. Er ist neben
den Behörden der öffentlichen
Vermessungsverwaltung dazu berechtigt,
Katastervermessungen auszuführen und
Tatbestände, die durch
vermessungstechnische Ermittlungen an
Grund und Boden festgestellt werden können,
mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Der
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
kann zudem auf allen anderen Gebieten des
Vermessungswesens tätig werden.
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